„Alles für Deutschland“- „Deepfakes“ & Co. – Der autoritäre Staat missbraucht das Strafrecht

"Unsere Demoraktie!"

„Corruptissima re publica plurimae leges“ (Auf Deutsch etwa: „Je verdorbener der Staat, desto zahlreicher die Gesetze“), dieses Zitat wird Marcus Tullius Cicero, 106–43 v. Chr., zugeschrieben. Der Satz referiert auf die philosophische Sichtweise, dass korrupte politische Systeme das Recht missbrauchen, um ihre Bürger zu normenkonformen Verhalten im Sinne des autoritären Staates zu nötigen.

Wir erleben derlei derzeit (Frühjahr 2026) gleich an mehreren plakativen Beispielen.

1. „Alles für Deutschland“

Diese Losung, die auch von den Nazischlägern der SA verwendet wurde, ist Gegenstand mehrerer bekannter Strafverfahren geworden. Das prominenteste Opfer autoritär-staatlichen Handelns dürfte dabei der thüringische Politiker der Alternative für Deutschland Björn Höcke geworden sein. Er nutzte die Parole anlässlich einer Wahlkampfrede vor einigen Jahren, wie er aussagte, ohne Kenntnis davon zu haben, dass es sich um einen Ausspruch handelte, den u. a. die SA verwendet hatte. Das Strafverfahren, eingeleitet nach einer Strafanzeige eines Politikers aus dem linken Lager, endete mit einer mittlerweile rechtskräftigen Verurteilung zu 16.000€ Geldstrafe.

Interessant ist nun, dass es offenkundig dem autoritären Staat nicht alleine ausreicht, wegen dieser Parole Politiker mit empfindlichen Strafen zu bedrohen, sondern dass auch systemkritische Publizisten Opfer staatlicher Übergriffigkeit werden, die sich philosophisch-analytisch mit dem Sachverhalt auseinander setzen. Offensichtlich ist dem BRD-System mittlerweile jedes Mittel Recht, gegen Kritiker vorzugehen. Und seien diese Mittel noch so abstrus. Unlängst wurde nämlich bekannt, dass der Publizist Hendrik M. Broder et al. sich einem Strafverfahren gegenübersehen, weil sie die Parole „Alles für Deutschland“ in einer rechtsphilosophischen Abhandlung in einen kritischen Kontext einordneten:

Wieder Journalisten im Visier: Bayerns Landeskriminalamt, das BKA und Staatsanwälte in Augsburg prüfen derzeit den Verdacht, das Medienportal „Achgut“ habe Nazi-Parolen und SA-Hetze verbreitet. Unter dem Schlagwort „Alles für Deutschland“ sollen die Redakteure verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet haben – obwohl sie in einem bestens recherchierten Artikel nur nachwiesen, dass die Parole VOR den Nazis von SPD-treuen Verteidigern der Demokratie benutzt wurde.

(Quelle: https://www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/wegen-spd-parole-alles-fuer-deutschland-staatsschutz-ermittelt-gegen-achgut-autoren-69cbd9a8d5d629603f266c2b)

Wir leben also offenkundig in einem Staat, dessen Machthaber sich einer willkürlich und willfährig agierenden Straf“justiz“ bedienen, die auf die Gegner losgelassen wird, welche sich erdreisten, irgendwas zu verlautbaren, dass den der Partei- und Staatsführung nicht in den Kram passt. Dabei verwundert es, dass die Strafrechtsnormen, die diesen Ermittlungen zu Grunde liegen, den beteiligten Behörden (BKA und StA) nicht bekannt sind:

und

Wie jeder Mensch mit einem halbwegs vorhandenen Intellekt erkennen kann, unterfallen rechtsphilosophische Auseinandersetzungen mit dem Thema „Alles für Deutschland!“ dem § 86 Abs. 4 StGB und schließen damit eine Qualifizierung des § 86a StGB zwingend aus.

Dass gegen Broder & Co. trotzdem ermittelt wird, kann nur damit erklärt werden, dass der autoritäre Linksstaat seine Gegner einzuschüchtern sucht, wann immer sich eine Gelegenheit bietet.

Abhilfe könnte aber auch das Strafrecht bringen. Ich würde, wäre ich an Broders Stelle, die ermittelnden Behörden wegen „Verfolgung Unschuldiger“ belangen, normiert in § 344 StGB.

2. „Deepfakes“

Wenn unter Absatz 1 dieser kleinen Abhandlung subsumiert wird, dass der autoritäre Staat bestehende Gesetze anwendet, um Meinungsgegner zu unterdrücken so kommt nun hinzu, dass er sich natürlich auch neue Gesetze schaffen kann um den gleichen Zweck zu verfolgen.

Gegen Ende März 2026 kam ein spektakulärer Fall an die Öffentlichkeit, welcher die Verzahnung von Linksmedien und Linksstaat in nachgerade exemplarische Weise aufzeichnet: Ein B- oder C-Promiprächen namens Collien Fernandes und ihr Ex-Ehemann Christian Ulmen (beide Schauspieler) eröffneten eine Art Rosenkrieg in den Medien. Fernandes bezichtigte ihren Ex-Mann im Leitorgan der Linkspresse „DER SPIEGEL“ (aka „Relotius Presse“), von ihr mit Hilfe künstlicher Intelligenz pornographische Videos erstellt und an andere Internetnutzer versandt zu haben („Du hast mich virtuell vergewaltigt“). Ulmen bestreitet derlei und hat rechtliche Schritte gegen den SPIEGEL angekündigt.

Sofort trat, als nächster Schritt der Inszenierung, ein links-feministischer Mob auf die Bühne und forderte in den Medien und auf Demonstrationen dazu auf, Männer als die Hauptgewalttäter gegen Frauen zu erkennen und zu ächten. Ganz extreme Vertreterinnen dieser Spezies forderten sogar dazu auf, Männer an den Füßen auf Marktplätzen aufzuhängen, zu kastrieren und allen, die sich gegen eine derartige Praxis wenden, das Wort „Täter“ auf die Stirn zu tätowieren. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass Tätowierungen gerne von autoritären Regimen dazu benutzt werden, um Oppositionelle zu markieren.

Von der Haupttätergruppe im Bereich reale Vergewaltigung, also junger muslimischer männlicher Zuwanderer, wurde bei den Hetzaufmärschen natürlich nicht gesprochen. Dies sei nur am Rande vermerkt.

Völlig zeitsynchron zog dann die Justizministerin der SPD, Stefanie Hubig, einen fertig ausgearbeiteten Gesetzesentwurf aus der Tasche, der nicht nur intendiert, solche Deepfakes zu verbieten (was sie derzeit sowieso schon sind, zumindest wenn sie veröffentlicht werden) sondern der sämtliche Darstellungen durch KI erzeugter sog. „Memes“ mit Strafen belegen soll. Bereits die Herstellung soll strafbar sein. Wobei sich Frage stellt, wie der Staat eigentlich mitbekommen will, wenn ein Nutzer sich ein derartiges „Meme“ privat erstellt und es eben nicht weiter publiziert. Sind die Rechner der Deutschen mittlerweile mit dem Staatstrojaner massiv infiziert? Oder spricht aus der Tatsche, dass selbst die Herstellung strafbar sein soll, eine maßlose Hybris des autoritären Systems, zu meinen Menschen bis in ihren Privatbereich einschüchtern und kontrollieren zu können?

Zurück zu den „Memes“. Es handelt sich also nicht nur um pornographische Darstellungen sondern vor allem auch um zulässige Kritik an den Herrschern des BRD-Staates. Unter anderem auch eines wie dieses:

Der Chefredakteur des Deutschlandkurier, David Bendels, wurde wegen dieser klar erkennbaren Satire erstinstanzlich zu 7 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. In der zweiten Instanz erfolgte ein Freispruch. Offenbar versucht nun die sie links-sozialistische Bundesregierung auch solche notwendigerweise überspitzten und bis dato rechtlich zulässigen satirischen Darstellungen zu unterbinden, indem man sich einfach ein neues Gesetz schafft. Dieses Gesetz reiht sich dann ein in eine Reihe anderer Gesetze wie ein, z. B. dem § 188 StGB, dem sog. „Majestätsbeleidigungsparagraphen“, der im Zuge der Kritik am „Corona“-Regime eingeführt wurde und der Politiker davor schützen soll, mit allzu harter Kritik belegt zu werden. Die Frage, ob Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) hier außer Kraft gesetzt wurde, nämlich dadurch, dass man Politiker anders behandelt als normale Menschen, soll an dieser Stelle indes nicht erörtert werden.

3. Konsequenzen

Die einzige Konsequenz aus der fortschreitenden Missbrauch des Strafrechts durch den autoritären Staat und seine Protagonisten kann nur sein, diese Strafrechtsnormen wie die §§ 86, 86a, 188 StGB zügig abzuschaffen. Wer keine Kritik an seinem politischen Handeln und seiner Person ertragen kann, der hat nichts in der Politik verloren. Und warum ein völlig abwegig denkender und handelnder Mensch nicht auch mit einer Hakenkreuzflagge durch die Gegend rennen können soll, hat sich mir nie erschlossen. Solche Leute disqualifizieren sich doch bei jedem denkenden Menschen selbst. Muss man sie durch das Strafrecht eingrenzen? Ein wirklich freiheitlicher Staat braucht derlei nicht. Allerdings ist mir schon länger klar, dass das BRD-System keinen freiheitlichen Staat darstellt, denn der Deutsche war in der überwiegenden Mehrheit niemals Demokrat. Und Linke schon gar nicht.

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