Autorenarchiv: admin

Die Hysterie der „demokratischen Mitte“

Vor Wochenfrist hat die Partei Alternative für Deutschland bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt einen Erdrutschsieg errungen. Mit knapp 44% der Wählerstimmen deklassierte sie alle anderen Parteien um Längen. Am Schlimmsten traf es die CDU, die mit knapp 17% aus dem Rennen ging und ihr schlechtestes Wahlergebnis in Deutschland bis dato einfuhr.

Jetzt könnte man ja auf die absurde Idee kommen, diese Entscheidung des Wählers doch einfach so zu akzeptieren, wie sie gefallen ist. Allerdings nicht in „unserer Demokratie“. Denn bereits am Wahlabend begannen die Parteien der sich selbst als solche deklarierenden „demokratischen Mitte“, den Wahlsieger bzw. seine Repräsentanten auf das Übelste zu beschimpfen.

Der Vorsitzende der Linkspartei, Luigi Pantisano, beispielsweise nannte den Sprecher der AfD, Tino Chrupalla, im ÖRR-Staatsfunk, „die größte Flachzange“, die herumläuft. Belege blieb er, wie üblich, schuldig. Weitere Diffamierungen in den Medien folgten zuhauf. Von „Nazis“ war die Rede, das Wort „Machtergreifung“ war ein ums andere Mal zu vernehmen und auch die Lieblingsvokabel der vereinigten Linken („Faschisten!!!!“) war häufig zu vernehmen. Ganz allgemein begab man sich seitens der intellektuell hochdefizitären deutschen „Classe politique“ in wirklich niedrige Niederungen der Verbalinjurien. Man verliert die massiv Contenance und das auf offener Bühne. Das mag der Triebabfuhr dienen, ist aber letztlich keine gute Idee!

Nach dieser verbalen Initialentladung nahmen die Äußerungen dann sukzessive eine andere Richtung. Aus Beschimpfung und Diffamierung (erwähnte ich bereits den Terminus „Nazi!“?) wurde der Versuch einer „kreativen Problemlösung“. Denn nun ging es eher darum, und da wird es interessant, welche Möglichkeiten sich böten, um die verhasste Alternativpartei denn von der Regierungsbildung abzuhalten. Die Ideen diesbezüglich waren, wie üblich, wenig kreativ.

Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst (nomen est omen!) brachte mal wieder das Verbot der Partei ins Spiel. Ebenso wie der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch, der ein paar Tage später nachzog.

Auf welcher rechtlichen Grundlage denn ein solches Verbot ausgesprochen werden solle, bleibt dabei regelmäßig im Dunkeln. Denn, das ist juristischer Konsens, kann eine Partei in Deutschland nur verboten werden, wenn sie a) wirkmächtig genug ist, um b) die demokratische Grundordnung in „aggressiver kämpferischer“ Weise anzugehen. Die Wirkmächtigkeit der AfD wäre gegeben, stellt sie doch derzeit die stärkste politische Kraft in Deutschland dar. An der Bekämpfung der deutschen Verfassung in „aggressiv kämpferischer Weise“ fehlt es indes vollkommen. So redet man zwar seitens der etablierten Parteien bzw. ihrer Repräsentanten immer davon, es gäbe „gute Gründe“ die Partei zu verbieten, Belege fehlen aber regelmäßig.

Also wird das, nach einhelliger Meinung von Verfassungsrechtlern, nichts werden mit dem Parteiverbot. Und im Grunde wissen das diese Leute auch, daher ist ein Verbotsverfahren gegen die AfD bis heute nicht eingeleitet worden.

Dieses Parteiverbotsgeschwätz, so gewinnt man den Eindruck, dient im Prinzip nur der Aggressionsabfuhr der Protagonisten der Kartellparteien, die durch die Konkurrenz aus dem rechts-konservativen Lager in ernstliche politische Bedrohungslagen zu kommen scheinen und deren lukrativen Jobs in den Parlamenten dadurch in höchste Gefahr zu geraten drohen. Es geht diesen Leuten also mitnichten um „die Demokratie“, sondern um den monatlichen, durchaus ansehnlichen, Betrag, der auf ihrem Konto gutgeschrieben wird. Dass dabei die von ihnen großzügig gesponsorten „NGOs“, welche die Schmutzarbeit erledigen, die der Staat nicht selbst ausführen darf, führt bei diesen ebenfalls dazu, die AfD gezielt zu bekämpfen. Das Anzünden von Autos und Parteibüros gehört dabei mittlerweile zum Standardrepertoire der „demokratischen Mitte“.

Allerdings scheint in Sachsen-Anhalt die Idee einer Allparteienkoalition (SPD, CDU, GRÜNE, Linkspartei, BSW) gegen die AfD aufgegeben worden zu sein. Das macht Hoffnung auf eine einkehrende Vernunft. Man hätte sich vermutlich in der Öffentlichkeit auch bis auf die Knochen blamiert, wenn man seinen deutlich ausgesprochenen Willen noch weiter (wie z. B. in Thüringen) missachtet hätte. Am Ende hätte noch der Letzte in diesem Land merken können, um was es den Kartellpartien wirklich geht: Um reine Machterhaltung und damit die Konservierung von Posten, Pfründen und Pensionen.

Schauen wir uns noch ein paar der „üblichen Verdächtigen“ an:

Luisa Neubauer, sog. „Klimaaktivistin“ und Mitglied der GRÜNEN, liebt es ganz theatralisch und tritt mit einer kurzen Ansprache an die Öffentlichkeit, die durchaus einen „Gänsehautfaktor“ haben dürfte:

Hoffentlich geht es der Dame zwischenzeitlich wieder etwas besser und vor allem ihre Kurzatmigkeit konnte therapiert werden!

Reduzieren wir das Beobachtete auf das Wesentliche: Mit der AfD hat 2013 ein neuer Akteur die politische Arena betreten. Ein Akteur, der von Anfang von den Altparteien als Bedrohung wahrgenommen wurde. Mit der schwindenden Akzeptanz, welche große Teile der Bevölkerung der Politik der Altparteien entgegen bringen, wuchs der Erfolg dieser Partei. Das ist ein elementar demokratischer Prozess. Partei A versagt und Partei B steht bereit, etwas zu ändern. Ob das geschieht, muss man sehen. Aber die Ablösung einer politischen Kraft durch eine andere ist ein Kernmerkmal demokratischer Systeme.

Die Kartellparteien bzw. ihre Protagonisten müssen, folgt man diesen demokratischen Regeln, nun nach den Wahlniederlagen der letzten Jahre, erheblich um ihre Erbhöfe in den Parlamenten fürchten. Einzelne Parteien wie die FDP wurden bereits vollständig aus Bundestag und Landtagen hinaus gewählt und scheiterten mehrfach an der 5%-Hürde. So wundert es nicht, dass es auch Stimmen gibt, welche diese Hürde auf 3% abzusenken suchen. Das leicht zu durchschauende Kalkül dahinter: Vielleicht kann man sich ja noch einmal retten und eine weitere Legislatur, wenn auch mit stark dezimierten Reihen, den warmen und finanziell lukrativen Parlamentsbetrieb von innen genießen.

Fazit: Es ist schon einigermaßen grotesk, wie man nun seitens der Kartellparteien versucht, legitime und demokratisch zu Stande gekommene Wahlergebnisse bzw. deren Umsetzung in eine Regierung zu verhindern. Und es wirft ein erhellendes Licht auf das wirkliche Demokratieverständnis der selbsternannten sog. „demokratischen Mitte“, wenn man letztlich eindeutig klar macht, das man selbst gerne entscheiden möchte, wer zur Wahl steht und wen es großmütig gestattet ist zu wählen.

Allerdings muss man sich auch die Frage stellen, warum ein Staat, der seine Bürger ständig bevormundet, dies nicht auch bei der ureigensten politischen Entscheidungsfindung, einer allgemeinen Wahl, tun sollte. Da man aber bei Landtags- und Bundestagswahlen nicht zu dem Mittel greifen kann, das man bei der Besetzung von Bürgermeister- und Landratsposten mehrfach „erfolgreich“ angewendet hat, nämlich den Ausschluss der Kandidaten unter Berufung auf das kommunale Beamtenrecht, muss man eben anderweitig tätig werden. Es bleibt aber weiterhin peinlich, denn es offenbart das wahre Interesse der Demokratiefeinde in schonungsloser Weise und treibt damit der AfD weitere Wähler zu.

Aber wie sagte einer der bekanntesten deutschen Sozialisten dereinst?

„Alles für Deutschland“- „Deepfakes“ & Co. – Der autoritäre Staat missbraucht das Strafrecht

„Corruptissima re publica plurimae leges“ (Auf Deutsch etwa: „Je verdorbener der Staat, desto zahlreicher die Gesetze“), dieses Zitat wird Marcus Tullius Cicero, 106–43 v. Chr., zugeschrieben. Der Satz referiert auf die philosophische Sichtweise, dass korrupte politische Systeme das Recht missbrauchen, um ihre Bürger zu normenkonformen Verhalten im Sinne des autoritären Staates zu nötigen.

Wir erleben derlei derzeit (Frühjahr 2026) gleich an mehreren plakativen Beispielen.

1. „Alles für Deutschland“

Diese Losung, die auch von den Nazischlägern der SA verwendet wurde, ist Gegenstand mehrerer bekannter Strafverfahren geworden. Das prominenteste Opfer autoritär-staatlichen Handelns dürfte dabei der thüringische Politiker der Alternative für Deutschland Björn Höcke geworden sein. Er nutzte die Parole anlässlich einer Wahlkampfrede vor einigen Jahren, wie er aussagte, ohne Kenntnis davon zu haben, dass es sich um einen Ausspruch handelte, den u. a. die SA verwendet hatte. Das Strafverfahren, eingeleitet nach einer Strafanzeige eines Politikers aus dem linken Lager, endete mit einer mittlerweile rechtskräftigen Verurteilung zu 16.000€ Geldstrafe.

Interessant ist nun, dass es offenkundig dem autoritären Staat nicht alleine ausreicht, wegen dieser Parole Politiker mit empfindlichen Strafen zu bedrohen, sondern dass auch systemkritische Publizisten Opfer staatlicher Übergriffigkeit werden, die sich philosophisch-analytisch mit dem Sachverhalt auseinander setzen. Offensichtlich ist dem BRD-System mittlerweile jedes Mittel Recht, gegen Kritiker vorzugehen. Und seien diese Mittel noch so abstrus. Unlängst wurde nämlich bekannt, dass der Publizist Hendrik M. Broder et al. sich einem Strafverfahren gegenübersehen, weil sie die Parole „Alles für Deutschland“ in einer rechtsphilosophischen Abhandlung in einen kritischen Kontext einordneten:

Wieder Journalisten im Visier: Bayerns Landeskriminalamt, das BKA und Staatsanwälte in Augsburg prüfen derzeit den Verdacht, das Medienportal „Achgut“ habe Nazi-Parolen und SA-Hetze verbreitet. Unter dem Schlagwort „Alles für Deutschland“ sollen die Redakteure verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet haben – obwohl sie in einem bestens recherchierten Artikel nur nachwiesen, dass die Parole VOR den Nazis von SPD-treuen Verteidigern der Demokratie benutzt wurde.

(Quelle: https://www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/wegen-spd-parole-alles-fuer-deutschland-staatsschutz-ermittelt-gegen-achgut-autoren-69cbd9a8d5d629603f266c2b)

Wir leben also offenkundig in einem Staat, dessen Machthaber sich einer willkürlich und willfährig agierenden Straf“justiz“ bedienen, die auf die Gegner losgelassen wird, welche sich erdreisten, irgendwas zu verlautbaren, dass den der Partei- und Staatsführung nicht in den Kram passt. Dabei verwundert es, dass die Strafrechtsnormen, die diesen Ermittlungen zu Grunde liegen, den beteiligten Behörden (BKA und StA) nicht bekannt sind:

und

Wie jeder Mensch mit einem halbwegs vorhandenen Intellekt erkennen kann, unterfallen rechtsphilosophische Auseinandersetzungen mit dem Thema „Alles für Deutschland!“ dem § 86 Abs. 4 StGB und schließen damit eine Qualifizierung des § 86a StGB zwingend aus.

Dass gegen Broder & Co. trotzdem ermittelt wird, kann nur damit erklärt werden, dass der autoritäre Linksstaat seine Gegner einzuschüchtern sucht, wann immer sich eine Gelegenheit bietet.

Abhilfe könnte aber auch das Strafrecht bringen. Ich würde, wäre ich an Broders Stelle, die ermittelnden Behörden wegen „Verfolgung Unschuldiger“ belangen, normiert in § 344 StGB.

2. „Deepfakes“

Wenn unter Absatz 1 dieser kleinen Abhandlung subsumiert wird, dass der autoritäre Staat bestehende Gesetze anwendet, um Meinungsgegner zu unterdrücken so kommt nun hinzu, dass er sich natürlich auch neue Gesetze schaffen kann um den gleichen Zweck zu verfolgen.

Gegen Ende März 2026 kam ein spektakulärer Fall an die Öffentlichkeit, welcher die Verzahnung von Linksmedien und Linksstaat in nachgerade exemplarische Weise aufzeichnet: Ein B- oder C-Promiprächen namens Collien Fernandes und ihr Ex-Ehemann Christian Ulmen (beide Schauspieler) eröffneten eine Art Rosenkrieg in den Medien. Fernandes bezichtigte ihren Ex-Mann im Leitorgan der Linkspresse „DER SPIEGEL“ (aka „Relotius Presse“), von ihr mit Hilfe künstlicher Intelligenz pornographische Videos erstellt und an andere Internetnutzer versandt zu haben („Du hast mich virtuell vergewaltigt“). Ulmen bestreitet derlei und hat rechtliche Schritte gegen den SPIEGEL angekündigt.

Sofort trat, als nächster Schritt der Inszenierung, ein links-feministischer Mob auf die Bühne und forderte in den Medien und auf Demonstrationen dazu auf, Männer als die Hauptgewalttäter gegen Frauen zu erkennen und zu ächten. Ganz extreme Vertreterinnen dieser Spezies forderten sogar dazu auf, Männer an den Füßen auf Marktplätzen aufzuhängen, zu kastrieren und allen, die sich gegen eine derartige Praxis wenden, das Wort „Täter“ auf die Stirn zu tätowieren. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass Tätowierungen gerne von autoritären Regimen dazu benutzt werden, um Oppositionelle zu markieren.

Von der Haupttätergruppe im Bereich reale Vergewaltigung, also junger muslimischer männlicher Zuwanderer, wurde bei den Hetzaufmärschen natürlich nicht gesprochen. Dies sei nur am Rande vermerkt.

Völlig zeitsynchron zog dann die Justizministerin der SPD, Stefanie Hubig, einen fertig ausgearbeiteten Gesetzesentwurf aus der Tasche, der nicht nur intendiert, solche Deepfakes zu verbieten (was sie derzeit sowieso schon sind, zumindest wenn sie veröffentlicht werden) sondern der sämtliche Darstellungen durch KI erzeugter sog. „Memes“ mit Strafen belegen soll. Bereits die Herstellung soll strafbar sein. Wobei sich Frage stellt, wie der Staat eigentlich mitbekommen will, wenn ein Nutzer sich ein derartiges „Meme“ privat erstellt und es eben nicht weiter publiziert. Sind die Rechner der Deutschen mittlerweile mit dem Staatstrojaner massiv infiziert? Oder spricht aus der Tatsche, dass selbst die Herstellung strafbar sein soll, eine maßlose Hybris des autoritären Systems, zu meinen Menschen bis in ihren Privatbereich einschüchtern und kontrollieren zu können?

Zurück zu den „Memes“. Es handelt sich also nicht nur um pornographische Darstellungen sondern vor allem auch um zulässige Kritik an den Herrschern des BRD-Staates. Unter anderem auch eines wie dieses:

Der Chefredakteur des Deutschlandkurier, David Bendels, wurde wegen dieser klar erkennbaren Satire erstinstanzlich zu 7 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. In der zweiten Instanz erfolgte ein Freispruch. Offenbar versucht nun die sie links-sozialistische Bundesregierung auch solche notwendigerweise überspitzten und bis dato rechtlich zulässigen satirischen Darstellungen zu unterbinden, indem man sich einfach ein neues Gesetz schafft. Dieses Gesetz reiht sich dann ein in eine Reihe anderer Gesetze wie ein, z. B. dem § 188 StGB, dem sog. „Majestätsbeleidigungsparagraphen“, der im Zuge der Kritik am „Corona“-Regime eingeführt wurde und der Politiker davor schützen soll, mit allzu harter Kritik belegt zu werden. Die Frage, ob Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) hier außer Kraft gesetzt wurde, nämlich dadurch, dass man Politiker anders behandelt als normale Menschen, soll an dieser Stelle indes nicht erörtert werden.

3. Konsequenzen

Die einzige Konsequenz aus der fortschreitenden Missbrauch des Strafrechts durch den autoritären Staat und seine Protagonisten kann nur sein, diese Strafrechtsnormen wie die §§ 86, 86a, 188 StGB zügig abzuschaffen. Wer keine Kritik an seinem politischen Handeln und seiner Person ertragen kann, der hat nichts in der Politik verloren. Und warum ein völlig abwegig denkender und handelnder Mensch nicht auch mit einer Hakenkreuzflagge durch die Gegend rennen können soll, hat sich mir nie erschlossen. Solche Leute disqualifizieren sich doch bei jedem denkenden Menschen selbst. Muss man sie durch das Strafrecht eingrenzen? Ein wirklich freiheitlicher Staat braucht derlei nicht. Allerdings ist mir schon länger klar, dass das BRD-System keinen freiheitlichen Staat darstellt, denn der Deutsche war in der überwiegenden Mehrheit niemals Demokrat. Und Linke schon gar nicht.

Im Land der geistigen Tiefflieger

Wenn man sich die Äußerungen bekannter Spitzenpolitiker in diesem Land ansieht, kann man schon ins Grübeln kommen. André Lecloux hat dazu ein Buch, eine Zitatesammlung verfasst, die bei Roland Tichy besprochen wird (Link)

Dieses Buch wirft in der Tat eine spannende Frage auf: Warum macht ein Volk wie die Deutschen eine Horde geistiger Bankrotteure zu ihren Anführern, lässt sie auf die Podien, wo sie Tonnen an verbalem Abfall in die Mikrofone entlassen und erlaubt es denen am Ende noch, dieses einstige Volk der Dichter und Denker zu beherrschen?

Die Antwort lautet, stark verkürzt, „Weil sie keine anderen Kandidaten haben.“

Und um dem ganzen intellektuellen Elend noch die Krone aufzusetzen, ergaunern sich diese erbärmlichen Figuren  dann regelmäßig noch irgendwelche akademische Meriten, die dann später als reines Plagiat entlarvt werden. Aber für das eigene Ego war der Doktortitel eben wichtig und der Karriere durchaus förderlich. Auffällig ist dabei, dass diese Politikerdarsteller in Fächern „promovieren“, die man gemeinhin als „Geschwätzwissenschaften“ zu titulieren pflegt.

Es scheint ein Axiom der modernen Politik zu sein, dass eben nur die geistigen Tiefflieger, die intellektuellen Flachpfeifen, die total Verblödeten und die Psychopathen überhaupt nach Macht streben und diese letztlich auch erlangen. Verblödung als Staatsdoktrin. „Denk ich an Deutschland in der Nacht….“ (H. H.)

PS: Lieber mitlesender „Verfassungsschutz“ oder seine zahlreichen Meldestellen! „H. H. “ steht nicht für „Heil Hitler“ sondern für den Dichter Heinrich Heine, der dieses Zitat in seinem Gedichtband „Nachtgedanken“ in die Welt gesetzt hat. Also wischen Sie sich den Schaum vor dem Mund ab und gehen sie gegen jene vor, die diesem Staat und seinen Bürgern (aber letztere interessieren Sie ja nicht!) wirklich gefährlich werden. Sie erkennen sie an langen und ungepflegten Bärten!

Die absurde Idee der repräsentativen Demokratie

Die zwei Grundformen der Demokratie

Das Wort „Demokratie“ leitet sich von zwei altgriechischen Begriffen ab, „demos“ (das Volk) und „kratos“ (die Herrschaft). Eine Demokratie soll also eine „Herrschaft des Volkes“ sein.

Nun gibt es grundsätzlich zwei Wege, wie sich diese Demokratie, also eine Volksherrschaft, oder das, was man als solche bezeichnen will, verwirklichen lässt:

  • Die direkte Demokratie
  • Die indirekte (repräsentative oder parlamentarische) Demokratie.

Während bei ersterer das Volk direkt zu den sie betreffenden Sachfragen abstimmt, kommt es bei der repräsentativen Variante zur Übergabe der Macht an sog. „Volksvertreter“. Diese kandidieren und werden dann in in regelmäßig abzuhaltenden Wahlen gewählt, oder eben nicht. Dieses System ist in den meisten westlichen „Demokratien“ verwirklicht.

Und genau hier liegt der schwere Konstruktionsfehler.

Denn man geht bei der Implementierung dieser Variante davon aus, dass diese „Volksvertreter“ ausschließlich die Interessen des Volkes vertreten würden und sie, wenn sie dies nicht tun, bei der nächsten Wahl durch andere, vermeintlich bessere, Volksvertreter ersetzt werden können.

Die Fehlfunktion der repräsentativen Demokratie

Jene politischen Vordenker aus der Zeit der Aufklärung, welche dieses System ersonnenen haben, haben vermutlich  nicht den Weitblick besessen, zu antizipieren, welche Missbrauchsmöglichkeiten ihr Konstrukt inhärent in sich trägt. Sie konnten nicht ahnen, dass diese Art, die Macht an Volksvertreter zu delegieren, letztlich dazu führt, dass vollkommen inkompetente Figuren, teilweise gekennzeichnet durch erhebliche psychische Defekte, die Macht in einem Staat an sich reißen und sie mit Klauen und Zähnen verteidigen, ebenso wie es ihre absolutistischen Vorgänger getan haben, deren unseliges Wirken man eigentlich mit der Etablierung demokratischer Herrschaftsformen hinter sich lassen wollte. Fall(beil)weise auch durch den Einsatz eines neuen mechanischen Instrumentes, um den Kopf einer Person effektiv vom Rumpf zu trennen.

Nachgerade absurd ist dabei bereits der Grundgedanke. Wie kann man auf die abwegige Idee kommen, jene, die das Volk zu seinen Vertretern erwählt hat, würden nun in der vor ihnen liegenden Wahlperiode die Interessen des Volks vertreten?

Jeder Mensch strebt nach Eigennutz (was vollkommen natürlich ist). Diesen Widerspruch zwischen Eigennutz und gemeinwohlorientierten Handeln hat bereits im 17. Jahrhundert Jean-Jaques Rousseau erkannt und daraus abgeleitet, dass es nicht ohne Weiteres möglich sei, den „Volonté générale“, also den allgemeinen, auf das Wohl aller, gerichteten Gemeinwillen zu manifestieren und in den Ausgleich zum Eigennutz eines jeden Menschen zu setzen.

Die heutigen Politakteure, deren Handeln im günstigsten Fall hauptsächlich durch absolute Unfähigkeit, Dummheit und Inkompetenz gekennzeichnet ist, zeigen, dass dies die Hauptschwachstelle der Idee des Volksvertretertums ist. Im ungünstigen Fall kommt dann bei bestimmten Akteuren noch eine ausgesprochene psycho- oder soziopathische Komponente hinzu.

Die politische Wirklichkeit in den vorgeblichen „Demokratien“ des Westens zeigt, diese Systeme nicht funktionieren. Menschen, an deren intellektuellen Fähigkeiten und an deren psychischer Geeignetheit für Regierungsämter über weite Strecke erhebliche Zweifel bestehen, bringen sich in einem solchen System an die Spitze. Dazu bedarf es bestimmter Fähigkeiten. Und genau diese Fähigkeiten sind es, die einem auf das Wohl des Volkes ausgerichtetem Handeln diametral entgegen stehen.

Die heutigen „Volksvertreter“ fallen auf durch Rücksichtslosigkeit bei der Eroberung der nächsten Sprosse der Karriereleiter, durch Brutalität im Wegmobben lästiger Konkurrenz und eine unbedingt erforderliche Skrupellosigkeit jenen dienlich zu sein, die Macht, Einfluss und vor allem wirtschaftliche Potenz ihr Eigen nennen. Das Volk und seine Belange spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle. Kritiker oder Gegner werden in der öffentlichen Debatte gnadenlos abgekanzelt, sie werden diffamiert, beschimpft oder es wird anderweitig versucht, sie im öffentlich Licht besonders schlecht dastehen zu lassen. Unmittelbar vor Wahlen wird dann gerne auch mal der nächste Skandal inszeniert.

Die Demokratie, von der Idee her der Platz der Debatte, des elegant geführten geistigen Streits und der durch Sachlichkeit getragenen Auseinandersetzung, verkommt hier zu einer grotesken Veranstaltung derer, die am lautesten brüllen können aber am wenigsten zu einer geistigen Konfrontation mit Argumenten oberhalb der Trivialität des brutalen aufeinander Einschlagens fähig sind. Sie ersetzen dann, auch das ist beobachtbar, den sachlichen und ausschließlich an rationalen Erwägungen ausgerichteten Diskurs durch unsachliche, brutale und auf den Gegner gerichtete („ad hominem“) Angriffe.

Sehr deutlich kann man das vollkommen indiskutable Verhalten der Politakteure erkennen, wenn man den Umgang mit neuen politischen Kräften beobachtet, die sich anschicken, das bisherige System in Frage zu stellen und das Heer der etablierten Taugenichtse um seine Pfründe zu bringen. Solche politischen Kräfte, welche dieses herrschende System in Frage stellen, sind z. B. die Partei Alternative in Deutschland (AfD), die seit etwas über 10 Jahren in Deutschland der politischen Landschaft angehört. Diese werden gnadenlos bekämpft, mit untauglichen Scheinargumenten („Nazis!!!!“) dämonisiert und man ist wieder bei der althergebrachten Taktik die da lautet „Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!“.

Bei der parlamentarischen Arbeit werden die angeblichen Störer des etablierten politischen Gefüges gnadenlos behindert und man zeigt sehr deutlich, dass man diese politischen Neulinge ebenso wie ihre Wähler, über alle Maßen verachtet. Wobei diese Verachtung primär darauf beruht, dass jene, die ohne Politik kein monatliches Einkommen in fünfstelliger Höhe erreichen würden, wohl primär eben diese Luxusbezahlung im Hinterkopf haben und ihren möglichen Verlust mit erheblicher Anstrengung verhindern müssen.

Der „Schutz der Demokratie“

Besonders grotesk wird es dann, wenn dieser Personenkreis dann auch noch zu jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit die Demokratie in Gefahr wähnt. Wobei diese Form der „Demokratie“ beobachtbar lediglich eine sog. Kakistokratie (also die Herrschaft der Unfähigsten) oder sogar eine Kleptokratie (eine Herrschaft der Plünderer) darstellt. Eine Herrschaftsform die primär der Alimentierung der Untauglichen dient. Wenn man Demokratie allerdings ausschließlich als die eigene Herrschaft begreift, wie dieser Personenkreis es offenkundig tut, dann ist jeder Angriff auf diese Herrschaft natürlich etwas, wovor man diese Machtausübung bewahren muss. Und dann sind wir eben beim „Schutz ‚unserer Demokratie'“.

Man bedient sich dann staatlicher Machtmittel wie Behörden („Verfassungsschutz“, „Staatsschutz“), formuliert Untersuchungs- und Beobachtungsaufträge, man richtet „Meldestellen“ ein, wo regierungstreue Menschen andere denunzieren können, wenn letztere irgendeinen kritischen Beitrag in öffentliche Netze einstellen etc. etc. Die angeblichen „Erkenntnisse“ aus den Beobachtungen werden breit publiziert und man zeigt und klar „Das sind die Bösen!“ Manchmal müssen diese angeblichen „Erkenntnisse“ dann aufgrund der Entscheidungen der Reste des funktionierenden Rechtssystems zurückgenommen werden, weil sie auf so dünnen Eis stehen, dass dieses rein gar keine Tragfähigkeit für die vorgebrachten Anschuldigen aufweist. Ein Umstand der dann aber deutlich weniger breit publiziert wird, wie die ursprüngliche Meldung über die angebliche Schlechtigkeit des politischen Opponenten.

Fazit

Wir müssen uns endlich von der absurden Illusion befreien, dass in diesem System der sog. „repräsentativen Demokratie“ Entscheidungen getroffen werden, die den Bürgern irgendeinen Vorteil bringen. Das ist nicht der Fall und auch gar nicht vorgesehen.

Die indirekte Demokratie ist eine Scheindemokratie, in der sich eine kleine Clique machtbesessener intellektueller Versager und Psychopathen turnusmäßig einen „Regierungsauftrag“ erteilen lässt, nur um dann 4 oder 5 Jahre tun und lassen zu können, was sie will. Und das bedeutet zuvorderst, Entscheidungen für ihre Geldgeber zu treffen, die dann durch ein System des „Cashback“ (also i. W. Korruption, „Parteienförderung“) wieder an die Entscheidungsträger zurückfließt.

Das, was man uns als „unsere Demokratie“ präsentiert, hat sich zu einem schrecklichen Zerrbild des Grundgedankens einer Volksherrschaft entwickelt. Aus „demos“ und „kratos“ wurde eine Bonzokratie der Schlechtesten, der Unfähigsten und der am meisten von ihrer Macht Besessenen. Sie dienen nicht dem Volk, sie dienen anderen. Vor allem sich selbst.